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   BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1546/92   

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https://dejure.org/1992,8452
BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1546/92 (https://dejure.org/1992,8452)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 BvR 1546/92 (https://dejure.org/1992,8452)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 BvR 1546/92 (https://dejure.org/1992,8452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 45 § 50; GG Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rückkehrpflicht in das Heimatland vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1546/92
    Art. 6 Abs. 1 GG schützt den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung (vgl. BVerfGE 35, 382 [408]; 51, 386 [397]).

    Bei einer Ausweisungsentscheidung sind jedoch die Auswirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG , insbesondere das Interesse des deutschen Ehepartners daran, seine Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner im Bundesgebiet fortzusetzen, von Amts wegen zu berücksichtigen (BVerfGE 51, 386 [396 f.]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1546/92
    Art. 6 Abs. 1 GG schützt den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung (vgl. BVerfGE 35, 382 [408]; 51, 386 [397]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1546/92
    Die Verfassungsbeschwerde ist hier nur zur Beseitigung von Grundrechtsverstößen eröffnet, die in der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes als solcher liegen und die ohne sofortige Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts auch nicht auf anderem Wege - insbesondere durch vorherige Durchführung des Hauptsacheverfahrens - zu beseitigen wären (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 59, 63 [83 f.] m.w.N.
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    In entsprechender Weise darf der Gesetzgeber Unionsbürger regelmäßig darauf verweisen, die erforderlichen Existenzsicherungsleistungen durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen im Heimatstaat als Ausprägung der eigenverantwortlichen Selbsthilfe zu realisieren (vgl nochmals zu § 120 Abs. 1 BSHG BVerwG vom 8.7.1988 - 5 B 136/87 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 9 = juris RdNr 3; allgemein zur Zumutbarkeit der Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer, selbst wenn damit familiäre oder wirtschaftliche Nachteile verbunden sind, etwa: BVerfG vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 ua - BVerfGE 76, 1 [57] = juris RdNr 117; BVerfG [Kammer] vom 16.9.1992 - 2 BvR 1546/92 - juris RdNr 2 f; BVerfG [Kammer] vom 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21 - juris RdNr 13; BVerwG vom 18.2.2021 - 1 C 4/20 - juris RdNr 33 ff; BVerwG vom 24.6.2021 - 1 C 27/20 - juris RdNr 14 ff) .
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 2077/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

    Auch ist dem Beschwerdeführer vor dem Hintergrund der Möglichkeiten einer Prozessvertretung nicht unzumutbar, das sozialgerichtliche Hauptsacheverfahren gegebenenfalls von seinem Heimatland aus weiter zu betreiben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 1992 - 2 BvR 1546/92 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2023 - 1 BvR 1430/22 -, Rn. 5).
  • LSG Hessen, 09.08.2023 - L 7 AS 196/23

    SGB II

    Es führt in der Entscheidung weiter aus: "In entsprechender Weise darf der Gesetzgeber Unionsbürger regelmäßig darauf verweisen, die erforderlichen Existenzsicherungsleistungen durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen im Heimatstaat als Ausprägung der eigenverantwortlichen Selbsthilfe zu realisieren (vgl nochmals zu § 120 Abs. 1 BSHG BVerwG vom 8.7.1988 - 5 B 136/87 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 9 = juris RdNr 3; allgemein zur Zumutbarkeit der Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer, selbst wenn damit familiäre oder wirtschaftliche Nachteile verbunden sind, etwa: BVerfG vom 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 ua - BVerfGE 76, 1 [57] = juris RdNr 117; BVerfG [Kammer] vom 16.9.1992 - 2 BvR 1546/92 - juris RdNr 2 f; BVerfG [Kammer] vom 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21 - juris RdNr 13; BVerwG vom 18.2.2021 - 1 C 4/20 - juris RdNr 33 ff; BVerwG vom 24.6.2021 - 1 C 27/20 - juris RdNr 14 ff).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 8 LA 3301/01

    Ausschließliche Auswirkung des Schutzguts aus Art. 6 Grundgesetz (GG) auf

    Die gesetzlichen Bestimmungen entsprechen ferner den Anforderungen an Eingriffe in das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK, der deshalb keinen weitergehenden Schutz vermittelt (BVerwG, Beschl. v. 21.8.1997 - 1 B 163/97 - m.w.N.; Urt. v. 17.6.1998 - 1 C 27/96 - BVerwGE 107, 58, 73), und sind überdies mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar, der selbst ausländische Ehepartner deutscher Staatsangehörigen nicht schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung schützt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16.9.1992 - 2 BvR 1546/92 -).
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